Sie sind Betreiber einer Bestandsanlage die bis ( einschließlich ) dem 31.07.2014 in Betrieb gegangen ist und speisen die gesamte Strommenge ein und erhalten dafür ein Entgelt.
Sie brauchen nichts zu machen, sind nicht Auskunftspflichtig und nicht Meldepflichtig.
Ihre Anlage können Sie nicht wirtschaftlich betreiben, da die Stromvergütung zu niedrig ist.
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