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KWK-Infozentrum

Thema EEG - Umlage

Die Eigenverbrauchsmengen von KWK Anlagen bei Personenidentität unterliegen lediglich einem “verringerten” EEG Umlagesatz, wenn alle Bedingungen eingehalten werden. ( z.B. § 61 Abs. 1 Satz 1 EEG )

Anteilig ausgenommenes Anlagen müssen im jeweiligen Jahr verbrauchte Strommengen folgenden EEG Umlagesatz bezahlen:

Jahr

verringerter EEG Umlagesatz

2015

30

2016

35

ab 2017

40

1,872 ct / kWh

1,851 ct / kWh


Betreiber die eine volle EEG Umlage ( Beispiel Stromverkauf an Dritte ) bezahlen müssen, sind verpflichtet diese Strommengen selbst anzumelden.

Dies geschieht auf dem Portal Netztransparenz, wo man auf EEG ( Erneuerbare Energien Gesetz ) klickt und dann auf “Datenmeldung EEG-Umlage”.


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