Sie sind Betreiber einer neuen Anlage bis 10 kW elektrische Leistung, die nach dem 31.07.2014 in Betrieb gegangen ist und verbrauchen über 10.000 kW = 10 MW des erzeugten Strom selbst.
Sie müssen eine einmalige Meldung an die Bundesnetzagentur (nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 ) abgeben und sind Meldepflichtig bei ihrem örtlichen Netzbetreiber.
Sie müssen für die Strommenge über 10.000 kWh / Jahr eine verringerte EEG Umlage bezahlen.
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