Das abermals unsere Verfassung mit Füßen getreten wird, ist allen Beteiligten klar.
Die Eigenverbrauchsabgabe denn die Umlage der EEG Kosten auf eine Eigenerzeugte Strommenge ist weder mit dem Grundgesetz vereinbar, noch ist eine wie auch immer geartete Bagatellgrenze Rechtswidrig.
Wer im eigenen Garten Kartoffeln anpflanzt, muss für den Verzehr auch keine MwSt oder ähnliches bezahlen. Die Ungleichbehandlung der Eigenstromerzeuger wird sicher zu Verfassungsklagen führen.
Analog dazu kann es nicht sein, dass Anschaffungen vor einem Termin, anders gestellt werden als Betreiber die nach diesem Termin eine Anlage anschaffen um sich für den Eigenverbrauch Strom zu erzeugen.
Fazit: Wahrscheinlich ist das EEG 2014 zumindest in Teilen Verfassungswidri, dies bestätigen auch mehrere Rechtsgutachten u.a. des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Hans - Jürgen Papier. Erinnert wird an Vertrauensschutz, Eigentumsrecht und den Gleichbehandlungsgrundsatz.
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