Sie sind Betreiber einer Bestandsanlage die bis ( einschließlich ) dem 31.07.2014 in Betrieb gegangen ist und
verbrauchen Strom im Objekt selbst, speisen aber auch Strommengen ins öffentliche Stromnetz ein.
Derjenige der den Strom erzeugt ( der Betreiber ) ist dabei identisch mit dem, der den Strom im Objekt verbraucht.
Man spricht hier von der sogenannten “Personenidentität”.
Eine Personenidentität besteht auch, wenn der tatsächliche Betreiber eine GbR also mehrere Personen sind, die gemeinsam die Eigenerzeugungsanlage betreiben. Beispiele sind zum Eigentumswohnungsbesitzer die als Heizung ein Kleinkraftwerk haben, über einen Verwalter ( eine natürliche Person die für die Gemeinschaft den Brennstoff und den Strom für alle einkauft und bezahlt, also nach außen hin auftritt )
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