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Thema EEG - Umlage

Sie sind Betreiber einer Bestandsanlage die bis ( einschließlich ) dem 31.07.2014 in Betrieb gegangen ist und

verbrauchen Strom im Objekt selbst, speisen aber auch Strommengen ins öffentliche Stromnetz ein.

Derjenige der den Strom erzeugt ( der Betreiber ) ist dabei identisch mit dem, der den Strom im Objekt verbraucht.

Man spricht hier von der sogenannten “Personenidentität”.

Eine Personenidentität besteht auch, wenn der tatsächliche Betreiber eine GbR also mehrere Personen sind, die gemeinsam die Eigenerzeugungsanlage betreiben. Beispiele sind zum Eigentumswohnungsbesitzer die als Heizung ein Kleinkraftwerk haben, über einen Verwalter ( eine natürliche Person die für die Gemeinschaft den Brennstoff und den Strom für alle einkauft und bezahlt, also nach außen hin auftritt )


Aber auch andere Betreiber einer Bestandsanlage, zum Beispiel Mieter sind oft in einer GbR ( Vertragsbeispiel ), betreiben die Anlage gemeinsam.

Um ein anderes Beispiel zu geben, in einem Mietshaus beschließen die Mieter und der Eigentümer gemeinsam eine Miele Waschmaschine zu kaufen. Die Waschmaschine wird erworben, die Kosten ( Anschaffung, Strom und Wasser ) werden vom Vermieter verwaltet ( laufen auf seinen Namen nach außen hin ) aber nach zum Beispiel einer Strichliste, wo jeder einen Strich macht wenn er die Waschmaschine nutzt, wird am Jahresende die Kosten verrechnet.

Verkauft wird hier nichts, sondern nur die Kosten werden verrechnet.


Wenn Betreiber und Verbraucher identisch sind, dann muss keine EEG Umlage bezahlt werden, außer der Auskunftspflicht beim örtlichen Netzbetreiber ( in dessen Stromnetz das Objekt steht )  müssen sie nichts machen.

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