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Thema EEG - Umlage

Sie sind Betreiber einer neuen Anlage bis 10 kW elektrische Leistung, die nach dem 31.07.2014 in Betrieb gegangen ist und verbrauchen maximal 10.000 kW = 10 MW des erzeugten Strom selbst.

Bis auf eine einmalige Meldung an die Bundesnetzagentur (nach § 61 Abs. 2 Nr. 4 ) müssen sie nichts tun, auch keine EEG Umlage bezahlen.


Merke: Neuanlagenbetreiber bis 10 kW el. Leistung und Personenidentität und bei Stromeigenverbrauch bis 10 MW / Jahr sind vollständig von der EEG Umlage befreit. ( = Vollständige Ausnahme )

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