Sie sind Betreiber einer neuen Anlage bis 10 kW elektrische Leistung, die nach dem 31.07.2014 in Betrieb gegangen ist und verbrauchen maximal 10.000 kW = 10 MW des erzeugten Strom selbst.
Bis auf eine einmalige Meldung an die Bundesnetzagentur (nach § 61 Abs. 2 Nr. 4 ) müssen sie nichts tun, auch keine EEG Umlage bezahlen.
|