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KWK-Infozentrum

Thema EEG - Umlage

Eine Anlage die bis 31.07.2014 in Betrieb ging wird hier als “Bestandsanlage” gemäß EEG Novelle § 61 ( Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien EEG 2014 ) bezeichnet.

Bei Bestandsanlagen mit Personenidentität entfällt die Meldepflicht, aber nicht die Auskunftspflicht, Anlagen unter 10 kW elektrische Leistung sind von der Umlagepflicht vollständig befreit.


Merke: Altanlagenbetreiber bis 10 kW el. Leistung und Personenidentität sind vollständig von der EEG Umlage befreit.

( = Vollständige Ausnahme )  Modernisierungen gefährden den Bestandsschutz nicht, selbst die 100 % Modernisierung = vollständiger Austausch der Anlage.

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